Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das sollten Sie wissen
- Die Ruhezeiten auf dem Campingplatz sind täglich von 22.00 – 7.00 Uhr sowie von 13.00 – 15.00 Uhr.
- An Sonn- und Feiertagen und in den Schulferien Baden-Württembergs ist das Fahren mit PKW und Motorrädern auf dem ganzen Campingplatz während der Ruhezeiten untersagt.
- Radio/Stereoanlagen und Fernsehgeräte sind auf Zeltlautstärke einzustellen.
- Bitte beachten Sie, dass während der Ruhezeiten an Sonn - und Feiertagen und in den BW-Ferien das Ein- und Ausfahren nicht möglich ist.
- In den Wintermonaten bei ausreichender Schneelage und wenn Skilifte in Betrieb sind, ist das Ein- und Ausfahren während der Mittagsruhe möglich.
- Die Benützung des Not-Tors ist nur bei echten Notsituationen gestattet.
- Hämmern, Sägen, Rasenmähen mit Motormähern ( elektrisch oder Benzin) sowie sämtliche ruhestörende Geräusche sind an allen Tagen des Jahres in den Ruhezeiten grundsätzlich zu unterlassen.
- Hunde müssen unbedingt an der Leine geführt werden. Entstandene Verunreinigung durch einen Hund im Campinggelände muss der Hundebesitzer sofort beseitigen.
- Bitte beachten Sie, dass die Zu- und Abfahrt zum Campingplatz in der Zeit von 20.00 - 8.00 Uhr für Zweiradfahrzeuge mit Motor gesperrt ist.